ARD/ZDF Förderpreis - Wer sich bewerben kann.
Wer sich bewerben kann.
Teilnehmen können ausschließlich Frauen, die an deutschen, österreichischen oder schweizerischen (Fach-) Hochschulen und Universitäten studieren bzw. studiert haben. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten zur Erlangung eines akademischen Grades (z.B. Bachelor, Master, Diplom, Diplom-Ingenieur, Magister Artium oder Doktortitel), die sich mit technischen Fragen der audio-visuellen Medienproduktion oder -distribution (auch online) befassen.
Dabei ist nicht entscheidend, in welchem Studienfach die Arbeit eingereicht oder mit welcher Note sie bewertet worden ist, sondern ob sie sich thematisch mit aktuellen technischen Fragen zu AV-Medien und angrenzenden Bereichen befasst.
Die Arbeit muss in alleiniger Autorinnenschaft entstanden sein. Sie kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst worden sein.
Für den Förderpreis 2012 muss die Arbeit nach dem 1. Januar 2010 an der (Fach-) Hochschule oder Universität eingereicht und bis zum Bewerbungsschluss am 29. Februar 2012 bewertet worden sein.
Für die Bewertung ihrer Bewerbung werden vier Hauptaspekte entscheidend sein:
- Originalität bzw. Innovationspotenzial der Arbeit
- praktische Relevanz der Arbeitsergebnisse für die Medienproduktion und -distribution
- strategische Bedeutung der Arbeitsergebnisse für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- fachliche Exzellenz der Bewerberin




